Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2020 IX ZR 289/19 mit der Frage der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrags.
Verkehrssicherungspflichten sind ein beliebter Prüfungsgegenstand. Dabei sind Fragen rund um Streu- und Räumpflichten sehr beliebt. Entscheidungen hierzu sollten daher zum Anlass genommen werden die Grundsätze zu wiederholen. Hier haben wir das Urteil des BGH vom 21.02.2018, VIII ZR 255/16 besprochen.
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